Betriebliche Altersvorsorge

Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung. Mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein.

 

Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.

Eigenvorsorge ist wichtig

 

Gesetzliche Rente: Leistungskürzungen unvermeidbar

Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie später eine gesetzliche Rente und Beamte erhalten eine Pension vom Staat. Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzliche Rente finanzierbar bleibt.

 

Staatliche Förderung für private Vorsorge

Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die private Rentenversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren.

 

Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Durch betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

 

Die Betriebliche Altersvorsorge kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden:

Betriebsrente direkt vom Chef

Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen - in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altergrenze. Bei einer etwaigen Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche seiner Arbeitnehmer aus der Direktzusage durch eine spezielle Rückversicherung („Pensions-Sicherungs-Verein“) geschützt.

 

Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher

Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet. Entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer finanziert. Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es Sicherheiten: bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Betriebsrenten der Beschäftigten durch den so genannten „Pensions-Sicherungs-Verein“ geschützt, an den der Arbeitgeber zu diesem Zweck Beiträge leistet.

 

Pensionsfonds: flexible Anlage auch für Risikofreudige

Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersvorsorge - die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden. Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt auch Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt schwanken. Die Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Pensionsfonds, er kann seine Police bei einem Arbeitgeberwechsel deshalb problemlos mitnehmen.

 

Die Pensionskasse ist faktisch eine Rentenversicherung

Pensionskassen sind selbstständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen. Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber der Pensionskasse selbst nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb kann er bei einem Firmenwechsel die Betriebsrente problemlos mitnehmen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen. Zusätzlich kann bei Pensionskassen häufig das Risiko vorzeitiger Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden.

 

Direktversicherung leicht zu handhaben für kleine Arbeitgeber

Der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einer privaten Lebensversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab, die Verwaltung übernimmt der Lebensversicherer. Der Aufwand für den Arbeitgeber ist deshalb denkbar gering. Eine Direktversicherung ist deshalb auch für Beschäftigte kleiner Unternehmen bestens geeignet. Meist werden die Beiträge vom Arbeitnehmer getragen und fließen per Entgeltumwandlung in die Direktversicherung.

Eine Direktversicherung kann mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden. Bietet der Arbeitgeber noch keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Bei welchem Versicherungsunternehmen diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.