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Berufsunfähigkeitsversicherung

„Das kann mir doch nicht passieren“ ist eine riskante Einstellung, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger scheidet jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben aus. 

Staatliche Unterstützung gekürzt

2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Cent aus der Rentenkasse, wenn er noch als Nachtwächter arbeiten kann.

 

Rente nur in den härtesten Fällen

Die volle gesetzliche Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente, allerdings deutlich gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente.

 

Versorgungslücken schließen

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, ist privater Schutz unerlässlich. Die versicherte Rente sollte sich am Nettoeinkommen orientieren. Zudem sollten Gehaltssteigerungen und die Wirkungen der Inflation berücksichtigt werden. Dafür lässt sich beispielsweise eine sogenannte Dynamik vereinbaren. Dann steigt mit dem Versicherungsbeitrag auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch.

 

Gesundheitsfragen korrekt beantworten

Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, wird aufgefordert Auskunft über seinen aktuellen Gesundheitszustand zu geben. Die Versicherer sind dazu berechtigt, ihren Kunden eine Reihe von Gesundheitsfragen zu stellen – etwa zu Vorerkrankungen, Arztbesuchen oder etwaigen chronischen Leiden. Diese Fragen gilt es, ehrlich zu beantworten. Erweisen sich Angaben als falsch oder wurden Vorerkrankungen nicht angegeben, kann die Versicherung im Fall der Berufsunfähigkeit die Leistungen verweigern.

 

Welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf gezahlt. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar lebenslange Rentenleistungen vor. Häufig wird die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gewährt.

 

Grad der Berufsunfähigkeit

Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. Üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.

 

Sechsmonatige Berufsunfähigkeit

Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.

 

Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum)

Der Vertrag hält in der Regel fest, ab welcher Dauer von Unfallfolgen oder einer Krankheit die Versicherung leistet. Zum Beispiel könnte die versicherte Person nur dann als berufsunfähig gelten, wenn sie mindestens sechs Monate oder ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet.